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Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

schon ab 14,72 € * im Monat
Volle Leistung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
Für uns zählt nur Ihr zuletzt ausgeübter Beruf
Günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute bis 30 Jahre

HUK-COBURG Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Einkommen absichern | HUK-Agentur Steffen Hausdörfer

HUK-COBURG Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Sichern Sie Ihr Einkommen bei Berufsunfähigkeit – klar, zuverlässig, flexibel.
Leistung ab 50 % BUMonatliche BU-Rente
Keine VerweisungIhr letzter Beruf zählt
FlexibelDynamik & Nachversicherung

Warum die HUK-COBURG Berufsunfähigkeitsversicherung?

Fällt Ihr Einkommen wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall weg, entsteht schnell eine existenzielle Lücke. Die HUK-COBURG Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 % ausüben können (tarifabhängig).

Typische Szenarien

  • Psychische Erkrankungen (z. B. Depression/Burnout)
  • Schwere körperliche Krankheit – längere Therapie/Reha
  • Unfallbedingte, nachhaltige Einschränkungen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Monatliche Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Keine abstrakte Verweisung – Ihr letzter Beruf zählt
  • Optionale Dynamik & Nachversicherung
  • Schutz gemäß Bedingungen auch im Ausland

Leistungen im Überblick

  • Monatliche BU-Rente bei ärztlich festgestellter Berufsunfähigkeit (i. d. R. ab 50 %)
  • Keine abstrakte Verweisung auf andere Berufe
  • Optionale Dynamik / garantierte Rentensteigerung
  • Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen
  • Tarifabhängig erweiterte Leistungen (z. B. verkürzter Prognosezeitraum, Reha-/Wiedereingliederungshilfe)

Leistungsumfang gemäß jeweils gültigen AVB. Maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.

Kosten & Beitrag

Ihr Beitrag hängt u. a. ab von Eintrittsalter, Beruf, Gesundheitszustand, Laufzeit und gewünschter Rentenhöhe. Zielgröße: 50–80 % des Nettoeinkommens als BU-Rente (Steuern/Abgaben berücksichtigen).

ParameterEinfluss
Beruf/BrancheRisikoklasse beeinflusst Beitrag
Eintrittsalterfrüher Abschluss meist günstiger
Gesundheitggf. Zuschläge/Ausschlüsse
Rentenhöhe/Laufzeitdefiniert Absicherungsniveau & Preis

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen & Tarife zum Antragszeitpunkt.

Praxisbeispiele

Psychische Erkrankung: Langfristige Arbeitsunfähigkeit – BU-Rente stabilisiert den Haushalt.

Orthopädische Einschränkung: Ausfall im erlernten Beruf – Absicherung bis zur Wiedereingliederung.

Schwerer Unfall: Deutliche Einschränkung – BU-Rente schließt Einkommenslücke.

Beispiele veranschaulichen typische Konstellationen. Leistungsentscheidungen erfolgen einzelfallbezogen nach AVB.

Leistungsfall: Richtig handeln

  • Ärztliche Befunde und Prognosen sammeln
  • Leistungsantrag vollständig stellen
  • Fristen beachten, Rückfragen zügig beantworten
  • Dokumentation aktuell halten (Therapien, Reha, AU-Zeiten)

Kontakt

Telefon: 03695 8505741  |  E-Mail: Steffen.hausdoerfer@hukvm.de

Häufige Fragen

Die HUK-COBURG BU sichert Ihr Einkommen mit einer monatlichen Rente, i. d. R. ab 50 % Berufsunfähigkeit. Keine abstrakte Verweisung; flexible Optionen wie Dynamik und Nachversicherung – gemäß AVB.
BU: Schutz Ihres zuletzt ausgeübten Berufs (meist ab 50 % Einschränkung). AU: vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (krankgeschrieben). EM: staatliche Erwerbsminderungsrente für beliebige Tätigkeiten.
Sobald die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind – üblicherweise bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit über den erforderlichen Prognosezeitraum (Details in den AVB).
Ja. Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Je nach Risiko sind Annahme, Zuschläge oder Ausschlüsse möglich. Relevanz/Zeiträume ergeben sich aus den AVB/Antragsunterlagen.
Sie werden nicht auf irgendeinen theoretisch möglichen anderen Beruf verwiesen. Maßgeblich ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf – gemäß Bedingungen.
Faustregel: 50–80 % des Nettoeinkommens. Steuern/Abgaben berücksichtigen, staatliche Leistungen gegenrechnen. Wir beraten zur passenden Zielrente.
Meist bis zum geplanten Renteneintritt (z. B. 65/67). Kürzere Laufzeiten lassen Lücken bis zur Altersrente. Maßgeblich sind Ihre Ziele und die AVB.
Dynamik schützt gegen Inflation (regelmäßige Erhöhungen). Nachversicherung erlaubt Erhöhungen bei Lebensereignissen (z. B. Heirat, Kind, Einkommen) ohne erneute Gesundheitsprüfung – gemäß AVB.
In der Regel ja, entsprechend den vertraglichen Regelungen/Fristen. Maßgeblich sind die AVB und ggf. Melde-/Mitwirkungspflichten.
Tätigkeiten mit höherem körperlichen/psychischen Risiko führen i. d. R. zu höheren Beiträgen als Bürotätigkeiten. Einstufung gemäß Annahmerichtlinien/Tarif.
Ja. Staatliche Leistungen fehlen meist. Früher Abschluss ist oft günstiger; Zielrenten sind tarifabhängig begrenzt. Details in den AVB.
Besonders wichtig, da in der Regel kein Anspruch auf EM-Rente besteht. Einkommensnachweise/berufliche Tätigkeit sind maßgeblich für Annahme und Leistungsprüfung.
Antrag stellen, ärztliche Unterlagen einreichen, ggf. Nachforderungen/Gutachten. Der Versicherer prüft medizinisch/vertraglich. Leistung bei Anspruch gemäß AVB.
Er definiert, über welchen Zeitraum die Einschränkung voraussichtlich besteht. In erweiterten Tarifen kann er verkürzt sein; Details regeln die AVB.
Je nach Tarif möglich (z. B. Reha-/Wiedereingliederungshilfen). Umfang und Voraussetzungen stehen in den AVB/Leistungsbeschreibungen.
Beitragsverläufe sind tarifabhängig. Vereinbarte Dynamiken erhöhen Beitrag und Leistung planbar. Weitere Anpassungen richten sich nach Tarif/AVB.
Ja, solche Konstruktionen existieren, verändern aber Kosten/Nutzen. Ob sinnvoll, hängt vom Einzelfall ab. Beratung empfohlen.
Wechselwirkungen sind möglich (z. B. Steuer/SV, Anrechnung). Die konkrete Behandlung hängt von persönlichen Faktoren ab. Bitte steuerlich/sozialrechtlich prüfen lassen.
Je nach Tarif kann auf eine Arztanordnungsklausel verzichtet werden. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der AVB.
Erhöhungen über Dynamik/Nachversicherung sind möglich (AVB). Beitragsfreistellung/Unterbrechung kann tariflich vorgesehen sein. Details regeln die Bedingungen.
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80

Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.