Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zahnzusatz­versicherung

für z. B. nur 22,70 € * im Monat
Ohne Wartezeit und ohne Risikoprüfung
Kostenerstattung für Implantate, Kieferorthopädie und Zahnreinigung
Individuell und bedarfsgerecht – 3 Tarife zur Auswahl

HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – Leistungen, Tarife, Beispiele & FAQ

HUK-COBURG Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit

Ein selbstbewusstes Lächeln ist Gold wert. Hochwertige Zahnbehandlungen sind jedoch kostspielig – und die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich bei Zahnersatz wie Kronen, Füllungen oder Implantaten meist nur mit einem festen Anteil der Regelversorgung. Die HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung setzt Ihre Zahngesundheit an erste Stelle, ohne dass die Kosten überhandnehmen – für ein Lächeln, das bleibt.

ohne Wartezeit GOZ-Höchstsätze Zahnersatz & Implantate Prophylaxe inklusive KFO-Leistungen

Beitrag berechnenhuk.de/steffen.hausdoerfer

HUK-COBURG Zahnzusatz­versicherung: Wofür gibt es sie?

Die GKV beteiligt sich bei bestimmten Behandlungen – besonders beim Zahnersatz – nur mit dem sogenannten Festzuschuss. Dieser richtet sich nach der Regelversorgung, also der einfachsten als ausreichend bewerteten Behandlung. Entscheiden Sie sich (oder empfiehlt Ihr Zahnarzt) für hochwertiges Material oder eine ästhetisch bessere Lösung wie ein Implantat oder eine Keramikkrone, übernimmt die Kasse lediglich einen kleinen Teil.

Ergebnis: Ein großer Anteil der Rechnung bleibt an Ihnen hängen. Mit der HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung sind die finanziellen Folgen abgedeckt – bei Zahnersatz ebenso wie bei umfassender Kieferorthopädie. Und selbst die regelmäßige professionelle Zahnreinigung ist je nach Tarif eingeplant.

Ihr Vorteil auf den Punkt

Hochwertige Versorgung wählen, ohne Kostenstress: Die Versicherung fängt Eigenanteile auf – bis hin zu sehr hohen Erstattungen bei aufwendigen Maßnahmen.

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Darum ist eine HUK-COBURG Zahnzusatz­versicherung sinnvoll

Zahnbehandlungen sind teuer, oft aber medizinisch notwendig. Weil die GKV meist nur die Regelversorgung trägt, zahlen Sie für Premium-Lösungen wie Implantate, Inlays oder vollkeramische Kronen schnell selbst. Schon wenige Implantate können die Police rechtfertigen, da gesetzliche Zuschüsse im Verhältnis gering sind.

Selbst Vorsorge lohnt sich: Eine professionelle Zahnreinigung deckt je nach Tarif einen Großteil des Jahresbeitrags. Beispiel: Im Tarif ZZPro 90 kostet der Schutz 272,40 € pro Jahr. Werden jährlich 200 € PZR erstattet, reduziert sich der effektive Aufwand auf 72,40 € – für einen starken Schutz, falls später Zahnersatz nötig wird.

Die GKV erstattet bei Zahnersatz überwiegend Standardleistungen. Alles darüber hinaus zahlt ohne Zusatzschutz der Patient.

Wie funktioniert die HUK-COBURG Zahnzusatz­versicherung?

Erstattet wird – je nach Tarif – ein fester Prozentsatz der Gesamtkosten oder die Differenz zwischen Kassenleistung und Rechnung. Bei größeren Vorhaben erstellen Zahnarzt oder Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie zuerst bei der GKV ein und erhalten den Festzuschuss. Anschließend erhält die Zahnzusatzversicherung den Plan und bestätigt die vertraglich vereinbarte Erstattung. So kennen Sie Ihre Eigenbeteiligung, bevor die Behandlung startet.

Wann wird nicht gezahlt?

Nicht erstattet werden laufende Behandlungen oder Maßnahmen, die bereits angeraten bzw. geplant waren. Rein kosmetische Leistungen wie Bleaching sind ausgeschlossen. Fehlende, vor Vertragsbeginn nicht ersetzte Zähne sind vom Schutz ausgenommen – ausgenommen sind Weisheitszähne und ein vollständig geschlossener Lückenschluss (z. B. durch KFO oder Brücke).

Bonusheft der GKV

Die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung ist nicht an ein Bonusheft gebunden. Sie erhalten die zugesicherten Prozentsätze (z. B. 90 % je nach Tarif), abzüglich der GKV-Festzuschüsse.

GOZ-Höchstsatz

Für erstattungsfähige Aufwendungen gilt: Es wird der Höchstsatz der zahnärztlichen Gebührenordnung anerkannt – das sorgt für Planungssicherheit bei hochwertigen Behandlungen.

Typische Leistungen: Erstattung nach GOZ für Implantate, Kronen, Inlays, Wurzel- und Parodontal­behandlungen, PZR sowie Zuschüsse zur KFO – je nach Tarif Pro, Pro90 oder Pro100.

Sie haben die Wahl: 3 leistungsstarke HUK-COBURG Tarife

Für Kinder & Jugendliche – Zahnzusatz Pro

Reduziert Eigenanteile bei Zahnarzt- und KFO-Terminen im jungen Alter.

Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen – Zahnzusatz Pro90

Sehr hohe Erstattung u. a. für Zahnersatz, Inlays und Implantate.

Für den perfekten Rundumschutz – Zahnzusatz Pro100

Privatpatienten-Niveau mit möglichst keinem Eigenanteil – das Rundum-Sorglos-Paket.

Beiträge nach Alter

Die Tarife sind als Schadenversicherung kalkuliert – ohne Alterungsrückstellungen. Mit steigender Inanspruchnahme im Alter erhöhen sich Beiträge beim Eintritt in neue Altersgruppen.

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Was übernimmt die HUK-COBURG Zahnzusatz­versicherung?

Leistungsbereich Zahnzusatz Pro
Kinder & Jugendliche
Zahnzusatz Pro90
Erwachsene mit hohen Ansprüchen
Zahnzusatz Pro100
Rundumschutz
Zahnmedizinische Prophylaxe
(PZR, Prophylaxe)
100 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100 %
Zahnbehandlung
(Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung)
200 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100 %
Besondere Schmerzausschaltung
(Vollnarkose, Akupunktur)
200 € pro Kalenderjahr 200 € pro Kalenderjahr 100 %
Zahnersatz
(Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
Verdoppelung des GKV-Festzuschusses 90 % 100 %
Inlays
(Einlagefüllungen)
90 % 90 % 100 %
Kieferorthopädie (KFO) Bis 18 J. oder bei Unfall 90 %, max. 1.500 € Bei Unfall 90 %, max. 1.500 € Bei Unfall 100 %, max. 3.000 €
Monatsbeitrag ab 9,10 € 22,70 € 39,50 €

Besondere Konditionen für Versicherte der BARMER

BARMER-Kundinnen und -Kunden profitieren bei dieser HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung von günstigeren Konditionen.

Praxisbeispiele für Kostenerstattungen

Prophylaxe (Erwachsene & Kinder)

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört nicht zum GKV-Leistungskatalog und ist privat zu zahlen. Manche Kassen bezuschussen PZR. Übliche Zahnarztpreise liegen zwischen 80–120 € pro Sitzung – je nach Aufwand übernimmt die Zahnzusatzversicherung den vereinbarten Betrag.

ErwachseneZahnzusatz Pro90Zahnzusatz Pro100
Professionelle Zahnreinigung100 €100 %
Fissurenversiegelung140 €140 €
Leistung GKV0 €0 €
Unsere Leistung200 €240 €
Eigenanteil40 €0 €
KinderZahnzusatz Pro
Fissurenversiegelung (obere 6 Frontzähne)110 €
Leistung GKV0 €
Unsere Leistung100 €
Eigenanteil10 €

Zahnersatz (Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone)

Bei beschädigter Zahnkrone stellt hochwertiger Zahnersatz die Kaufunktion wieder her. Die GKV trägt nur die Standardlösung (Festzuschuss). Mit Zahnzusatzschutz wählen Sie die Premium-Variante.

Zahnzusatz Pro90Zahnzusatz Pro100
Gesamtkosten Implantat + Keramikkrone4.600 €4.600 €
Leistung GKV956 €956 €
Unsere Leistung3.184 €3.644 €
Eigenanteil460 €0 €

Hochwertige Füllungen (Komposit/Mehrschicht)

Kompositfüllungen sind eine langlebige Alternative zu Amalgam. Die GKV erstattet nur bis zur Amalgam-Referenz.

Zahnzusatz ProZahnzusatz Pro90Zahnzusatz Pro100
Behandlung (Mehrschicht-Komposit)200 €200 €200 €
Leistung GKV64 €64 €64 €
Unsere Leistung136 €136 €136 €
Eigenanteil0 €0 €0 €

Kieferorthopädie (KFO, Zahnspangen)

Die Einstufung der Zahnfehlstellung erfolgt nach KIG 1–5. Die GKV trägt nur die Regelversorgung in KIG 3–5, zunächst 80 %, die restlichen 20 % nach erfolgreichem Abschluss. Mehrleistungen wie zahnfarbene Brackets sind GKV-seitig nicht enthalten.

Zahnzusatz Pro
Kosten Regelversorgung KFO KIG 34.000 €
Mehrkosten KFO KIG 32.000 €
Leistung GKV4.000 €
Unsere Leistung1.500 €
Eigenanteil500 €

Rechnungs-App „Meine Gesundheit“

Rechnungen vom Zahnarzt bequem digital einreichen: Foto aufnehmen, Daten prüfen, absenden – fertig. Die App unterstützt eine schnelle, nachvollziehbare Abwicklung.

Praktisch im Alltag

Weniger Papier, schneller Überblick über eingereichte Belege und Erstattungen.

Downloads

Alle Details in den Unterlagen:

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) · Preis-/Leistungsverzeichnis (GOZ) – Pro & Pro90 · Tarifübersicht Zahnzusatz Pro · Tarifübersicht Zahnzusatz Pro90 · Tarifübersicht Zahnzusatz Pro100

Häufige Fragen zur HUK-COBURG Zahnzusatz­versicherung

Gibt es Wartezeiten bei der HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung?

Diese Zahnzusatzversicherung ist ohne Wartezeit abschließbar – der Schutz greift ab Vertragsbeginn gemäß Bedingungen.

Erstattet die HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung Implantate?

Ja. Je nach Tarif werden Implantate einschließlich zugehöriger Leistungen sehr hoch erstattet – bis hin zu 100 % im Pro100.

Verändern sich Beiträge mit dem Alter?

Ja. Die Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert, ohne Alterungsrückstellungen. Beim Wechsel in neue Altersgruppen steigen die Beiträge.

Wie reiche ich Rechnungen bei der HUK-COBURG ein?

Belege können Sie digital über die Rechnungs-App „Meine Gesundheit“ oder klassisch per Post einreichen. Heil- und Kostenpläne vorab einreichen.

Gibt es Höchstbeträge?

Ja. Je nach Tarif gelten Erstattungsobergrenzen (z. B. 100/200 € pro Jahr für Prophylaxe) sowie prozentuale Erstattungen für Zahnersatz/Inlays.

Was bedeutet „Verdoppelung Festzuschuss“ im Tarif Pro?

Im Tarif Pro wird der Festzuschuss der GKV beim Zahnersatz verdoppelt – Ihr Eigenanteil sinkt entsprechend.

Übernimmt die Versicherung Aufbissschienen oder Veneers?

Aufbissschienen sind im Rahmen der tariflichen Zahnbehandlung erstattungsfähig. Veneers gelten als ästhetische Mehrleistungen und sind nur entsprechend Tarif geregelt bzw. oft ausgeschlossen.

Ist die Erstattung an das Bonusheft der GKV gebunden?

Nein. Die HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung ist nicht ans Bonusheft gebunden. GKV-Festzuschüsse werden angerechnet.

Wer entscheidet über medizinische Notwendigkeit (z. B. KFO)?

Die behandelnde Praxis gemäß Befund (z. B. KIG-Einstufung). Diese Einschätzung ist Grundlage für GKV- und Zusatzleistung.

Muss ich einen Heil- und Kostenplan vorlegen?

Ja, bei umfangreichen Behandlungen. Erst GKV-Festzuschuss bestimmen lassen, dann den Plan an die Zahnzusatzversicherung senden.

Gibt es Leistungsausschlüsse?

Ja. Keine Erstattung für bereits begonnene/angeratene Behandlungen vor Vertragsstart, rein kosmetische Leistungen (z. B. Bleaching) und fehlende, nicht ersetzte Zähne vor Abschluss (Ausnahmen: Weisheitszähne, vollständiger Lückenschluss).

Zahlt die Versicherung zahnfarbene Brackets?

Ästhetische Mehrleistungen in der KFO sind GKV-seitig nicht enthalten; die Zahnzusatzversicherung leistet im Tarifrahmen für Mehrkosten (siehe Tabelle und Bedingungen).

Wie hoch sollte ich absichern?

Für Erwachsenen-Tarife empfehlen sich hohe Erstattungssätze bei Zahnersatz und Inlays. Die konkrete Wahl richtet sich nach geplantem Versorgungsniveau und Budget.

Gibt es Vorteile für BARMER-Versicherte?

Ja. BARMER-Kundinnen und -Kunden erhalten vergünstigte Konditionen bei Abschluss dieser HUK-COBURG Zahnzusatzversicherung.

Was ist die Regelversorgung der GKV?

Die Regelversorgung ist die einfachste, ausreichende Behandlung. Alles darüber hinaus gilt als Mehrleistung und verursacht ohne Zusatzschutz höhere Eigenanteile.

Beratung & Online-Abschluss

Sie möchten wissen, welcher Tarif passt? Gern klären wir das in wenigen Minuten – transparent und ohne Fachchinesisch.

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Sichern Sie Ihre Zähne und die Ihrer Familie jetzt mit der Zahnzusatzversicherung der HUK-COBURG ab und genießen Sie umfassenden Schutz vor hohen Behandlungskosten. Berechnen Sie Ihren Beitrag bequem online und schützen Sie Ihre Zahngesundheit langfristig.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80

Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.