Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Pferde­haftpflicht-Versicherung

für nur 110 € * im Jahr
Weltweiter Haftpflichtschutz
Hohe Deckungssumme bis zu 15 Millionen € je Versicherungsfall

Pferdehaftpflichtversicherung der HUK-COBURG | 110 € p. a. | 15 Mio. € Deckung
Tierhalter-Haftpflicht (deutschlandweit)

Pferdehaftpflichtversicherung der HUK-COBURG – umfassender Schutz für Reit- & Zugtiere

Auch wohlerzogene Pferde können unberechenbar reagieren. Mit der Pferdehaftpflicht sichern Sie Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden zuverlässig ab – weltweit und mit einer Deckungssumme bis 15 Mio. €.

Preisbeispiel: 110 € p. a.* je Reit-/Zugtier

Warum ist die Pferdehaftpflicht ein Muss?

Geht ein Pferd durch, scheut oder tritt aus, entstehen schnell hohe Schäden. Als Halter haften Sie grundsätzlich unabhängig vom Verschulden (Tierhalterhaftung). Die Pferdehaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab – bei Bedarf auch vor Gericht.

Typische Szenarien:
  • Durchgehen bei privater Kutschfahrt mit Verkehrsunfall
  • Austritt in Reitschule; Verletzung von Menschen oder Tieren
  • Beschädigung gemieteter Boxen, Stallungen, Reithallen, Koppeln oder Anhänger

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Weltweiter Haftpflichtschutz
  • Hohe Deckungssumme bis 15 Mio. € je Versicherungsfall
  • Mietsachschäden (z. B. Boxen, Reithallen, Transportanhänger)
  • Schutz bei Reitunterricht, Turnieren, Schauvorführungen
  • Private Kutsch- & Planwagenfahrten mitversichert
  • Ungewollte Deckakte
  • Fohlen beitragsfrei bis max. 1 Jahr (im eigenen Besitz)

Leistungsumfang gemäß jeweils gültigen AVB.

Leistungen im Überblick

  • Personen-, Sach- & Vermögensschäden – inkl. Prüf- und Abwehrkosten
  • Mietsachschäden an gemieteten/geliehenen Sachen wie Boxen, Stallungen, Reithallen, Koppeln, Transportanhängern (bei bestimmten beweglichen Sachen i. d. R. 250 € SB)
  • Aktivitäten: Reitunterricht, Turniere, Schauvorführungen, private Kutsch-/Planwagenfahrten
  • Spezial: Schäden durch ungewollte Deckakte
  • Nachwuchs: beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen bis 1 Jahr (eigener Besitz)

* Details gemäß AVB Tierhalter-Haftpflicht; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.

Kosten & Deckung

Ihr Beitrag: 110 € pro Jahr je Reit- und Zugtier. Deckungssumme: bis zu 15 Mio. € je Versicherungsfall (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), weltweit.

* Preisbeispiel für ein Reit-/Zugtier. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen & Tarife zum Antragszeitpunkt.

Leistungsbeispiele

Schäden beim Reitunterricht: Ihr Pferd schlägt aus und verletzt ein anderes Tier. Die Haftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche.
Private Kutschfahrt: Das Pferd erschrickt, geht durch und verursacht einen Verkehrsunfall. Abgesichert im Rahmen der Deckung.
Mietsachschäden: Beim Transport zum Turnier beschädigt das Pferd den gemieteten Anhänger. Versichert gemäß Mietsachschaden-Regelung.

Beispiele veranschaulichen typische Konstellationen. Leistungsentscheidungen erfolgen stets einzelfallbezogen nach AVB.

Richtiges Verhalten im Schadenfall

  • Ruhe bewahren; Panik überträgt sich aufs Pferd.
  • Nicht gleichzeitig an beiden Zügeln reißen; Tempo über großen Kreis/Hügel reduzieren.
  • Tier aus der Gefahrenzone führen, Überblick verschaffen.
  • Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten, Notruf veranlassen.
  • Bei Sachschäden: Polizei informieren, Fotos anfertigen, Zeugen notieren.
  • Schaden umgehend melden – telefonisch oder online.

Schaden melden

Telefon: 09561 96 108
Online-Schadenmeldung über das HUK-Portal.

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Unfallversicherung: Bei Stürzen mit gesundheitlichen Folgen hilft die private Unfallversicherung.
Private Haftpflichtversicherung: Reitbeteiligung & Fremdpferde — Schäden der Aufsichtspersonen sind hier relevant.

Häufige Fragen zur Pferdehaftpflicht

Warum ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?
Als Halter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Die Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Ist der Abschluss einer Pferdehaftpflicht Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht besteht in Deutschland derzeit nicht. Aufgrund des Risikos hoher Schadenersatzforderungen wird sie dringend empfohlen.
Ein Pferd beißt andere Pferde auf der Weide. Zahlt die Haftpflicht?
Tierbiss-Schäden sind typischerweise mitversichert. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall und die AVB.
Wer ist neben dem Pferdehalter mitversichert?
Je nach Bedingungen sind z. B. Reitbeteiligungen oder Fremdreiter mitversichert. Bitte AVB beachten.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind u. a. vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie vertraglich nicht gedeckte Risiken. Maßgeblich: AVB.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit (gemäß Bedingungen).
Ist die Pferdehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Privathaftpflichtähnliche Policen sind i. d. R. nicht als Vorsorgeaufwand absetzbar. Individuelle steuerliche Beratung empfohlen.
Gilt die Pferdehaftpflicht auch beim Reiten ohne Sattel und Zaumzeug?
Das Führen/Reiten des eigenen Pferdes ist versichert; besondere Reitweisen begründen keinen pauschalen Ausschluss. Es gilt der genaue Wortlaut der AVB.
Gibt es Tarife ohne Selbstbeteiligung?
Bei bestimmten Mietsachschäden kann eine Selbstbeteiligung (z. B. 250 €) gelten. Ansonsten abhängig vom Tarif.
Was sind „Schäden durch Deckakte“?
Schäden, die im Zusammenhang mit einem ungewollten Deckakt entstehen. Diese sind eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Fohlen?
Ja, Fohlen im eigenen Besitz sind beitragsfrei bis max. 1 Jahr mitversichert.
Sind Flurschäden versichert?
Flurschäden können je nach Bedingungswerk eingeschlossen sein. Bitte AVB prüfen.
Benötigen Gnadenbrotpferde eine Versicherung?
Ja, auch ruhende Pferde können Schäden verursachen. Eine Haftpflicht ist empfehlenswert.
Brauchen Verleih- und Schulpferde eine eigene Absicherung?
Für Schulpferde/Verleih liegt regelmäßig ein erweitertes Risiko vor; hier sind spezielle Lösungen nötig. Bitte Beratung anfragen.

Rechtlicher Hinweis: Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der HUK-COBURG in der jeweils gültigen Fassung. Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung.

Stand: 04.09.2025 · Ansprechpartner: HUK-Agentur Steffen Hausdörfer · Tel. 03695 8505741 · E-Mail: Steffen.hausdoerfer@hukvm.de

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Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80

Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.