Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Hunde­haftpflicht für Ihren Vierbeiner abschließen

schon ab 61 € * im Jahr
Absicherung auf Reisen im Ausland
Hohe Deckungssumme

HUK-COBURG Hundehaftpflicht | Hunde­halterhaftpflicht Deutschlandweit | Agentur Steffen Hausdörfer

HUK-COBURG Hunde­haftpflicht – umfassender Schutz für den besten Freund des Menschen

Ein Sprung auf die Straße, ein Biss im Spiel, ein Missgeschick in der Ferienwohnung – als Halter haften Sie. Die HUK-COBURG Hundehalterhaftpflicht schützt zuverlässig bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden – deutschlandweit und auf Reisen.

15 Mio. € Deckung Personen-, Sach-, Vermögensschäden Welpen bis 12 Monate mitversichert Mietsachschäden inkl. Weltweiter Schutz

Beitrag berechnen & online abschließenhuk.de/steffen.hausdoerfer

Warum HUK-COBURG?

Starker Leistungsumfang, klare Bedingungen, deutschlandweit Beratung & Online-Abschluss.

Jetzt absichernhuk.de/steffen.hausdoerfer

Ihre Hunde­haftpflicht: Warum sie unverzichtbar ist

Auch gut erzogene Hunde verursachen Schäden – unvorhersehbar und teuer. Die HUK-COBURG Hundehaftpflicht prüft Ansprüche, zahlt berechtigte Schäden und wehrt Unberechtigtes ab (passiver Rechtsschutz). So bleiben Sie finanziell auf der sicheren Seite.

Gesetzliche Pflicht

In vielen Bundesländern vorgeschrieben. Nachweis wird von Schulen/Sittern oft verlangt.

Wo ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?

Für alle Hunde verpflichtend: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen.

Pflicht abhängig von Faktoren: NRW (ab 40 cm oder 20 kg), Sachsen-Anhalt & Schleswig-Holstein (rassebezogen), Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz (bei Auffälligkeit), Saarland (Gefahrenhunde-VO). Keine Pflicht: Mecklenburg-Vorpommern.

Mitversichert

Welpen bis 12 Monate (in deinem Besitz), Turniere/Schauen, Deckakte, Schlittenfahrten privat.

Was ist bei der HUK-COBURG Hunde­haftpflicht versichert?

Personenschäden (z. B. Bissverletzungen), Sachschäden (inkl. Mietsachschäden – z. B. zerkratzte Türen in Ferienwohnung; für bestimmte bewegliche Sachen SB 250 €), Vermögensschäden (z. B. Kleidung, Ausrüstung). Mitversichert: Schäden bei Turnieren/Schauvorführungen, ungewollter Deckakt, Schäden rund um die Hundeschule, Welpen bis 1 Jahr im Besitz des VN, private Schlittenfahrten.

Wir prüfen die Haftpflichtfrage, zahlen berechtigte Ansprüche und wehren unberechtigte ab – notfalls vor Gericht.

Preisbeispiel

Familienhundeversicherung: bis zu 5 Hunde im Haushalt für 61 € / Jahr*15 Mio. € Deckung.

*Beispiel aus deiner Angabe; maßgeblich sind Tarif/AVB.

Was kostet die Hunde­haftpflicht?

Beitrag abhängig u. a. von Hunden, Deckung und Tarif. Online in wenigen Schritten berechnen und direkt abschließen.

Jetzt Beitrag berechnenhuk.de/steffen.hausdoerfer

Typische Schäden

Biss nach dem Training, Anspringen eines Joggers, Wasserschaden durch Schlauch.

Leistungsbeispiele der Hundehalterhaftpflicht

Hundeschule: Nach der Stunde geraten zwei Hunde aneinander; der andere Hund wird gebissen – die THV reguliert.

Gassi gehen: Hund springt Jogger an, Funktionsjacke reißt – Sachschaden ersetzt.

Mietsachschaden: Hund zieht Ablaufschlauch der Waschmaschine heraus – Wasserschaden in der Mietwohnung wird ersetzt (gemäß Bedingungen).

Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen der Tierhalterhaftpflicht.

Ausschlüsse

Für bestimmte Hunderassen wird keine Haftpflicht angeboten.

Welche Hunde können versichert werden?

Ein Großteil der Hunde ist versicherbar. Nicht angeboten wird die THV u. a. für: Alano, American Bulldog, Pit-Bull, Rottweiler, Staffordshire Terrier (sog. Listenhunde, je nach Einstufung der Bundesländer).

Schaden melden

Telefon: 09561 96 108
Online-Schadenmeldung möglich.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Ruhe bewahren, Hund sichern/anleinen, Schaden begrenzen, ggf. Erste Hilfe leisten, Kontakte von Beteiligten/Zeugen notieren, HUK-COBURG sofort informieren (telefonisch/online) und den Vorfall detailliert schildern.

Download – alle Leistungen im Detail

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung (PDF) – auf Anfrage oder direkt über die HUK-COBURG erhältlich.

Diese Seite fasst Leistungen komprimiert zusammen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen der HUK-COBURG.

Häufige Fragen zur Hunde­haftpflicht­versicherung (HUK-COBURG)

Ist der Abschluss einer Hunde­haftpflicht sinnvoll?

Ja. Als Halter haften Sie unbegrenzt. Die THV schützt vor existenzbedrohenden Forderungen und ist in vielen Bundesländern Pflicht.

Was tun, wenn sich Hunde beißen?

Hunde sichern, Verletzte versorgen, Zeugen/Daten erfassen, Fotos anfertigen, den Schaden umgehend der HUK-COBURG melden.

Zahlt die Hunde­haftpflicht die Tierarztkosten, wenn mein Hund gebissen wurde?

Eigene Tierarztkosten sind keine Haftpflichtleistung. Sie werden reguliert, wenn ein Dritter haftet. Für den Eigenschutz kommt z. B. eine OP-/Tierkrankenversicherung in Betracht.

Wer ist neben dem Tierhalter mitversichert?

Je nach Bedingungen u. a. Familien­angehörige und Personen, die den Hund gelegentlich führen (keine gewerbliche Nutzung). Details siehe AVB.

Zahlt meine Hunde­haftpflicht auch den eigenen Schaden?

Nein. Haftpflicht versichert Ansprüche Dritter. Eigenschäden sind ausgeschlossen.

Gilt die Hunde­haftpflicht auch im Ausland?

In der Regel weltweit – zeitliche/regionale Grenzen gemäß Bedingungen beachten.

Was bedeutet die Abstammung des Hundes?

Rasse/Abstammung kann für Pflichten oder Annahmebedingungen relevant sein (z. B. Listenhunderegelungen). Nachweise bereithalten.

Ist die Hunde­haftpflicht steuerlich absetzbar?

Private Haftpflichtversicherungen sind i. d. R. nicht als Sonderausgaben ansetzbar (ohne Gewähr; steuerliche Einordnung individuell klären).

Gilt die Hundehalter­haftpflicht auch ohne Leine?

Ja, sofern keine gesetzlichen/kommunalen Leinenpflichten verletzt werden. Obliegenheiten beachten – Verstöße können zu Leistungskürzungen führen.

Kann ich die Hunde­haftpflicht ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Tarifabhängig. Optionen und SB-Höhen im Abschlussprozess wählen.

Ungewollter Deckakt – zahlt die Versicherung?

Ja, der ungewollte Deckakt ist mitversichert – gemäß Bedingungen.

Brauchen Welpen eine eigene Versicherung?

Welpen sind bis 12 Monate ab Geburt mitversichert, solange sie in deinem Besitz sind.

Sind „Flurschäden“ versichert?

Garten-/Flurschäden Dritter können als Sachschaden erfasst sein – Einzelfallprüfung gemäß AVB.

Was bedeutet „Zwinger­haftpflicht“?

Separater Schutz für Zucht/Zwingerbetrieb. Die private THV deckt ausschließlich private Tierhaltung.

Braucht ein Jagdhund eine besondere Absicherung?

Für Jagdhunde gelten besondere Anforderungen (Jagdhaftpflicht). Die private Hundehaftpflicht ist dafür nicht ausreichend.

Kontakt & Abschluss (HUK-COBURG)

Deutschlandweit beraten & online abschließen – Agentur Steffen Hausdörfer.

Jetzt online abschließenhuk.de/steffen.hausdoerfer   Jetzt anrufenhuk.de/steffen.hausdoerfer

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen der HUK-COBURG.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80

Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.