Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, sobald Ihr Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. So bleibt Ihr Einkommen planbar – unabhängig vom Beamtenstatus.
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr dienstfähig sind. Entscheidend ist die Feststellung Ihres Dienstherrn (meist auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens). Nach dieser Entscheidung zahlen wir die vereinbarte Rente – ohne zusätzliche Prüfung. Damit bleibt Ihr Einkommen verlässlich.
Wichtig für Beamte: Anders als die BU (50-%-Grenze im zuletzt ausgeübten Beruf) reicht bei der Dienstunfähigkeitsversicherung die DU-Feststellung.
Risiko: Dienstunfähigkeit kommt häufiger vor als gedacht
Rund 17 % der Verbeamteten scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus. Psychische Erkrankungen führen die Statistik an, gefolgt von Leiden des Bewegungsapparats. Kurz: Das Risiko betrifft nicht nur körperlich fordernde Berufe, sondern auch Verwaltung und Schule.
Quelle der Prozentwerte: 5. Versorgungsbericht der Bundesregierung.
Absicherung je nach Beamtenstatus
Bei DU Versetzung in den Ruhestand. Das Ruhegehalt liegt oft spürbar unter den letzten Bezügen (Kürzungen bis 10,8 %, begrenzte Anrechnung, Höchstsatz 71,75 %). Die DU-Rente schließt diese Lücke.
In der Regel kein Ruhegehalt. Nachversicherung in der GRV – Wartezeit häufig nicht erfüllt → keine staatliche Leistung. Die DU-Rente sichert Ihren Lebensunterhalt.
Weitere Absicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihre Vorteile
- Echte DU-Klausel: Leistung ab Entscheidung des Dienstherrn – ohne zusätzliche Prüfung.
- Passt zu jedem Status: Lebenszeit, Probe, Widerruf.
- Planbare Rente: Höhe passend zur Versorgungslücke; auf Wunsch Dynamik gegen Inflation.
- Flexibel erhöhen: z. B. bei Verbeamtung auf Lebenszeit, Beförderung, Heirat, Geburt/Adoption, Immobilienkauf (bis 45).
Günstiger Einstieg bis 30
Niedrigere Beiträge in jungen Jahren, voller Schutz ab Beginn. Sinnvoll besonders für Anwärter und Beamte ohne Ruhegehaltsanspruch.
Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Der Beitrag hängt ab von Alter, Laufzeit und Rentenhöhe. Wir berechnen Ihre Lücke und zeigen eine saubere Lösung: genug abgesichert, kein Euro zu viel.
Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Brauchen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Ja. Je nach Status besteht kein oder nur ein reduzierter Ruhegehaltsanspruch. Die DU schließt diese Lücke – besonders relevant für Anwärter/Probe, aber auch für Lebenszeit-Beamte.
Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit – und nach welchen Kriterien?
Dienstunfähigkeit ist beamtenrechtlich definiert (Bund/Länder). Entscheidend ist die Feststellung durch den Dienstherrn – üblicherweise auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens. Die Versicherung folgt dieser Entscheidung.
Für wen lohnt sich die DU besonders?
Für alle Beamten sinnvoll. Besonders für Anwärter/Probe (kein Ruhegehalt). Auch Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug sowie Lehrkräfte und Richter profitieren – inkl. spezieller DU.
Was bedeutet „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung?
Leistung ab Entlassung wegen DU – ohne zusätzliche Prüfung der Versicherung und ohne abstrakte Verweisung. Kurz: Wir zahlen mit der Entscheidung des Dienstherrn.
Unterschied BU vs. DU – warum reicht BU für Beamte nicht?
BU zahlt ab 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf (medizinische Prüfung). DU zahlt bei Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn – das ist für Beamte der relevante Trigger.
Wie hoch sollte die DU-Rente sein?
Richtwert: Lebenszeit-Beamte bis zu 40 % des Bruttogehalts. Anwärter/Probe mindestens 1.000 € monatlich. Maßgeblich ist Ihre Lücke.
Wie hoch ist die Mindestpension bei DU?
Lebenszeit-Beamte: mind. 35 % der letzten Bezüge (Mindestruhegehalt). Bei weniger als 5 Jahren ruhegehaltsfähiger Zeit besteht oft kein Anspruch.
Was passiert im Leistungsfall konkret?
Sie melden die DU-Feststellung. Nach Bestätigung zahlen wir die vereinbarte Rente. Gleichzeitig entfällt Ihre Beitragspflicht – solange DU besteht bzw. bis Vertragsende.
Wie lange sollte die Versicherung laufen?
Bis zur Regelaltersgrenze (derzeit 67). Ein früheres Ende lässt am Schluss eine Lücke.
Kann ich später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
Ja, bis zum 45. Lebensjahr bei definierten Ereignissen: Heirat, Geburt/Adoption, Immobilienkauf, Verbeamtung auf Lebenszeit, Beförderung.
Was bringt die Dynamik – und kann ich sie aussetzen?
Dynamik erhöht Leistungen/Beiträge jährlich ohne neue Gesundheitsprüfung – schützt vor Inflation. Zweimaliges Aussetzen möglich; beim dritten Mal entfällt sie künftig.
Gibt es Wartezeiten oder eine Gesundheitsprüfung?
Keine Wartezeit: voller Schutz ab Vertragsbeginn (nach Annahme). Eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss ist nötig – damit Beitrag und Leistung fair sind.
Versicherungsbedingungen (AVB)
Alle Details stehen in den Bedingungen.
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