Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Fahrerschutz der HUK-COBURG – Optimaler Schutz für den Fahrer bei Unfällen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt in der Regel die Ansprüche Dritter, jedoch nicht den Fahrer selbst. Was viele nicht wissen: Bei einem Unfall ist der Fahrer oft nicht ausreichend abgesichert. Genau hier setzt der Fahrerschutz der HUK-COBURG an. Mit dieser zusätzlichen Absicherung sind Sie als Fahrer gegen Personenschäden umfassend geschützt – egal, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht.

Warum ist der Fahrerschutz so wichtig?

Ein Autounfall kann schwerwiegende Folgen haben, und die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Sie bei Dritten verursachen. Für Ihre eigenen medizinischen Kosten, Verdienstausfälle oder Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie selbst aufkommen. Der Fahrerschutz der HUK-COBURG sorgt dafür, dass Sie in solchen Fällen finanziell abgesichert sind und sich keine Sorgen um die Kosten machen müssen. Er schützt Sie vor:

  • Heilbehandlungskosten: Übernahme von Arzt- und Krankenhauskosten sowie Reha-Maßnahmen.
  • Schmerzensgeld: Sie erhalten eine Entschädigung für die erlittenen Verletzungen und die damit verbundenen Schmerzen.
  • Verdienstausfall: Wenn Sie aufgrund von Unfallverletzungen nicht arbeiten können, übernimmt der Fahrerschutz die Lohnersatzleistungen.
  • Rentenansprüche: Im Falle von dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sorgt der Fahrerschutz für eine finanzielle Absicherung.

Wer profitiert vom Fahrerschutz der HUK-COBURG?

Der Fahrerschutz ist ideal für alle, die regelmäßig als Fahrer unterwegs sind und sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchten. Besonders wertvoll ist er für:

  • Fahranfänger: Junge Fahrer sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, daher ist eine Absicherung im Schadensfall besonders wichtig.
  • Vielfahrer: Wer viel unterwegs ist, erhöht das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Der Fahrerschutz bietet umfassenden Schutz für Fahrer, die viel Zeit auf der Straße verbringen.
  • Selbstständige und Freiberufler: Für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind und sich keinen Verdienstausfall leisten können, ist der Fahrerschutz eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung.
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Welche Leistungen umfasst der Fahrerschutz?

Der Fahrerschutz der HUK-COBURG bietet Ihnen eine Reihe von Leistungen, die speziell darauf abzielen, die Folgen eines Unfalls für den Fahrer zu mindern:

  • Arzt- und Krankenhauskosten: Der Fahrerschutz deckt alle medizinischen Kosten ab, die durch einen Unfall entstehen – vom Krankenhausaufenthalt bis hin zu notwendigen Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Schmerzensgeld: Sie erhalten eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und die Einschränkungen, die durch den Unfall entstanden sind.
  • Verdienstausfall: Falls Sie aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten können, sichert der Fahrerschutz Ihren Lebensunterhalt, indem er den Einkommensverlust ausgleicht.
  • Pflegekosten: Sollten Sie nach einem Unfall dauerhaft auf Pflege angewiesen sein, übernimmt der Fahrerschutz die anfallenden Pflegekosten.
  • Rentenzahlungen: Bei dauerhafter Invalidität sorgt der Fahrerschutz für finanzielle Sicherheit durch Rentenzahlungen.

Fahrerschutz im Vergleich zur Insassenunfallversicherung

Während eine Insassenunfallversicherung oft nur für zusätzliche Kosten oder bestimmte Verletzungen der Mitfahrer aufkommt, bietet der Fahrerschutz der HUK-COBURG speziell dem Fahrer eine umfangreiche Absicherung. Dadurch stellt der Fahrerschutz eine umfassendere und gezieltere Absicherung dar, die den Fahrer in den Mittelpunkt stellt.

Fahrerschutz – Einfach hinzubuchbar und flexibel

Der Fahrerschutz lässt sich ganz unkompliziert als Ergänzung zu Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung hinzubuchen. Er erweitert Ihren Versicherungsschutz maßgeblich und bietet Ihnen die Sicherheit, dass Sie bei einem Unfall umfassend abgesichert sind. Der Fahrerschutz der HUK-COBURG ist besonders flexibel und passt sich Ihren individuellen Bedürfnissen an.

Jetzt absichern mit dem Fahrerschutz

der HUK-COBURG eine umfassende Absicherung für alle Eventualitäten auf der Straße und fahren Sie mit dem guten Gefühl, bestens geschützt zu sein.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80

Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.