Verkehrsrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz – stark & günstig
Ob als Autofahrer, Radfahrer oder zu Fuß: Streit im Verkehr kostet Nerven und Geld. Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten – damit Sie Ihr Recht entspannt durchsetzen.
* Beitragsbeispiel laut HUK-Seite.
Warum Verkehrsrechtsschutz?
Nach Unfällen und Verkehrsdelikten steht schnell Aussage gegen Aussage. Ohne Rechtsschutz drohen hohe Kosten: Anwalt, Gericht, Gutachter. Mit der Police sind Sie finanziell handlungsfähig – auch bei Bußgeld, Strafvorwurf oder Streit rund ums Auto (Kauf, Reparatur, Leasing, Miete).
Leistungen im Überblick
Leistungsbaustein | Ein Fahrzeug | Großer Verkehrsrechtsschutz (alle Fahrzeuge der Familie) |
---|---|---|
Schadenersatz-Rechtsschutz (z. B. Schmerzensgeld, Reparatur, Verdienstausfall) | ✔︎ | ✔︎ |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgeld, Fahrverbot) | ✔︎ | ✔︎ |
Straf-Rechtsschutz bei Verkehrsdelikten (z. B. fahrlässige Körperverletzung)* | ✔︎ | ✔︎ |
Vertrags- & Sachenrecht (Kauf/Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur, Versicherung) | ✔︎ | ✔︎ |
Steuer-Rechtsschutz in Verkehrssachen | ✔︎ | ✔︎ |
Verwaltungs-Rechtsschutz (Fahrerlaubnis, Punkte, Entzug/Wiedererlangung) | ✔︎ | ✔︎ |
Opfer-Rechtsschutz (aktive Strafverfolgung bei bestimmten Delikten) | ✔︎ | ✔︎ |
Sozial-Rechtsschutz (z. B. Streit mit Berufsgenossenschaft nach Wegeunfall) | – | ✔︎ |
Anwaltliche Sofortberatung am Telefon | – | ✔︎ |
* Kein Schutz bei rechtskräftiger Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftat.
Wer ist versichert?
- Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigte Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs.
- Auch bei vorübergehender Anmietung fremder Fahrzeuge.
- Versicherungsnehmer, Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder, unverheiratete volljährige Kinder bis zum Start einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit.
- Enkelkinder im gemeinsamen Haushalt (unverheiratet) bis zum Beginn einer dauerhaften Erwerbstätigkeit.
- Eltern/Großeltern im selben Haushalt (im Ruhestand).
- Jeder berechtigte Fahrer/Insasse der versicherten Fahrzeuge.
Ihre Wege zur Konfliktlösung
- Telefonische Erstberatung: schnelle anwaltliche Auskunft – ohne Selbstbeteiligung bei der Erstberatung.
- Mediation: neutrale Vermittlung, um Streit außergerichtlich zu klären.
- Anwaltsempfehlung oder freie Anwaltswahl – Sie entscheiden.
Ausland & Deckung
- Geltungsbereich: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeers, Azoren, Madeira, Kanaren. Außerdem: bis zu 3 Jahre außerhalb Europas – Kostenübernahme bis 1 Mio. € (bei deutschem Hauptwohnsitz).
- Kostenübernahme: u. a. Anwalt, Gericht, Sachverständige, Übersetzungen, gegnerische Anwaltskosten; Kautionsdarlehen bis 2 Mio. € (gemäß AVB).
- Keine Wartezeit beim Verkehrsrechtsschutz-Vertrag.
- Selbstbeteiligung: Start 150–300 € mit Schadenfreiheits-System; sinkt bei Schadenfreiheit stufenweise bis 0 €.
Details siehe FAQ und AVB.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz nur für Autofahrer?
Nein. Versicherungsschutz besteht auch als Fußgänger, Radfahrer, Fahrgast – und bei vorübergehender Anmietung fremder Fahrzeuge.
Welche Wartezeit gilt?
Keine. Der Verkehrsrechtsschutz wird ohne Wartezeit abgeschlossen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung – und kann sie auf 0 € sinken?
Einstieg 150–300 €; über das Schadenfreiheits-System reduziert sich die SB stufenweise bis 0 €, sofern der Vertrag schadenfrei bleibt.
Gibt es weltweiten Schutz?
Europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainer, Azoren, Madeira, Kanaren). Außerhalb Europas: bis 3 Jahre, Kostenübernahme bis 1 Mio. €, wenn Hauptwohnsitz in Deutschland.
Freie Anwaltswahl möglich?
Ja. Auf Wunsch freie Wahl. Alternativ empfehlen wir Ihnen einen passenden Anwalt.
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