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Drohnenversicherung der HUK-COBURG: Wichtiger Schutz für dein Fluggerät

Drohnen bieten heutzutage vielfältige Einsatzmöglichkeiten, sei es für Hobbyaufnahmen, sportliche Aktivitäten oder sogar für gewerbliche Zwecke wie Inspektionen und Filmaufnahmen. Mit der wachsenden Beliebtheit der Drohnennutzung steigen jedoch auch die Risiken und gesetzlichen Anforderungen. In Deutschland ist der Betrieb einer Drohne ab einem bestimmten Gewicht versicherungspflichtig. Die HUK-COBURG bietet dir dafür eine umfassende und flexible Drohnenversicherung, die sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich zuverlässigen Schutz bietet.

Gesetzliche Vorgaben und Versicherungspflicht

Seit der Einführung der EU-Drohnenverordnung müssen alle Drohnen, egal ob privat oder gewerblich genutzt, haftpflichtversichert sein. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Gewicht oder der Nutzung des Fluggeräts. Bereits vor dem ersten Flug muss die Drohne versichert sein. Viele Drohnen können über die private Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG abgesichert werden. Für schwerere oder gewerblich genutzte Drohnen bietet die HUK-Coburg eine umfassende Deckung an.

Versicherungsschutz bei der HUK-COBURG

Die HUK-COBURG bietet umfassenden Schutz für Drohnen. Im Grundschutz der Privathaftpflichtversicherung sind Drohnen bis zu einem Gewicht von 250 g automatisch mitversichert. Für schwerere Drohnen bis zu 5 kg bietet die Privathaftpflichtversicherung PLUS Schutz gegen einen Zusatzbeitrag. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für private als auch für freizeitliche Einsätze. Wichtig: Auch Freunde, die deine Drohne fliegen, sind im Schadensfall abgesichert.

Warum ist eine Drohnenversicherung notwendig?

Der Betrieb von Drohnen ist in Deutschland streng geregelt. Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnenbesitzer Pflicht. Diese Verordnung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer und betrifft alle Drohnenarten, unabhängig von Gewicht und Einsatzgebiet. Wenn eine Drohne abstürzt oder ein technischer Defekt vorliegt, können schwere Schäden an Personen oder fremdem Eigentum entstehen, wofür der Drohnenbesitzer haftet.

Die HUK-COBURG hat diesen Bedarf erkannt und bietet umfangreichen Versicherungsschutz speziell für Drohnen an. Abhängig von der Größe und dem Gewicht deiner Drohne kannst du entscheiden, ob der Schutz über deine Privathaftpflichtversicherung oder einen gesonderten Drohnenvertrag erfolgen soll. Bereits im Grundschutz der Privathaftpflichtversicherung der HUK-COBURG sind Drohnen bis 250 g versichert. Für Drohnen bis 5 kg kann der Schutz einfach über die Privathaftpflichtversicherung PLUS ergänzt werden.

Verteilung Der Schäden Durch Drohnen

Was deckt die Drohnenversicherung der HUK-COBURG ab?

Die Drohnenversicherung der HUK-COBURG schützt dich umfassend vor den finanziellen Folgen von Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch den Einsatz deiner Drohne verursacht werden. Das bedeutet, dass sowohl Schäden an fremdem Eigentum (zum Beispiel beim Absturz der Drohne) als auch Verletzungen Dritter abgesichert sind.

Zusätzlich zur Schadensregulierung deckt die HUK-COBURG auch die rechtlichen Kosten ab, falls es zu Auseinandersetzungen oder rechtlichen Streitigkeiten in Bezug auf den Drohneneinsatz kommt. Besonders wichtig: Auch wenn eine andere Person, wie ein Freund oder Familienmitglied, deine Drohne fliegt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Welche Schäden deckt die Drohnenversicherung ab?

Die Drohnenversicherung der HUK-COBURG bietet eine umfassende Absicherung und deckt verschiedene Arten von Schäden ab. Hier sind die wichtigsten Kategorien, die durch die Drohnenversicherung abgesichert werden:

1. Personenschäden

Wenn durch den Betrieb deiner Drohne Menschen verletzt werden, beispielsweise bei einem Absturz auf einen Passanten, übernimmt die Drohnenversicherung die Kosten für:

  • Behandlungskosten (z.B. Arztkosten, Krankenhausaufenthalte)
  • Schmerzensgeld
  • Eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen
  • Haftungsansprüche bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
2. Sachschäden

Drohnen können beim Absturz oder durch Fehlsteuerungen Schäden an fremdem Eigentum verursachen. Die Drohnenversicherung deckt Schäden an:

  • Fahrzeugen (z.B. durch Kollision mit einem Auto)
  • Gebäuden (z.B. Fenster, Dächer)
  • Elektronischen Geräten (z.B. andere Drohnen oder technisches Equipment)
3. Vermögensschäden

Vermögensschäden treten auf, wenn durch den Betrieb der Drohne finanzielle Verluste entstehen, die nicht direkt mit Sach- oder Personenschäden verbunden sind. Beispiele:

  • Ausfallkosten bei Veranstaltungen, wenn die Drohne den Ablauf stört
  • Finanzielle Folgen von Flugunterbrechungen durch Drohnen
4. Datenschutzverletzungen

Wenn deine Drohne Kameras verwendet und dabei unabsichtlich oder absichtlich in private Bereiche filmt, kann es zu Datenschutzverletzungen kommen. Die Drohnenversicherung übernimmt hier die Kosten, wenn:

  • Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unerlaubte Film- oder Fotoaufnahmen entstehen
  • Forderungen wegen der Veröffentlichung solcher Daten gestellt werden
5. Störung des Luftverkehrs

Drohnen, die in die Nähe von Flughäfen oder gesperrte Lufträume fliegen, können den Luftverkehr gefährden. Sollte deine Drohne den Flugbetrieb behindern, übernimmt die Versicherung die Kosten für:

  • Entschädigungen an Fluggesellschaften oder Behörden
  • Strafzahlungen oder Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vorfall entstehen

Wichtige Aspekte der Drohnenversicherung bei der HUK-COBURG:

  1. Versicherungspflicht für Drohnen
    Seit 2021 müssen alle Drohnen, die über 250 g wiegen oder eine Kamera haben, versichert sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Nutzer. Ohne gültigen Versicherungsschutz darf keine Drohne betrieben werden.

  2. Unterschiede in der Versicherung für private und gewerbliche Drohnen
    Privat genutzte Drohnen können bis zu einem Gewicht von 250 g durch die Privathaftpflichtversicherung der HUK-COBURG versichert werden. Für gewerbliche Drohnen oder schwerere Fluggeräte bietet die HUK-COBURG eine spezielle Drohnenversicherung an, die höhere Risiken abdeckt und auf die Bedürfnisse von gewerblichen Drohnenpiloten abgestimmt ist.

  3. Deckungssumme und Schutzumfang
    Bei der Drohnenversicherung solltest du auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Die HUK-COBURG bietet Deckungssummen von bis zu mehreren Millionen Euro an, um auch bei schwerwiegenden Schäden umfassend abgesichert zu sein. Dies ist besonders wichtig, wenn Personenschäden entstehen oder hohe Sachschäden durch den Einsatz der Drohne verursacht werden.

  4. Internationale Deckung
    Die Drohnenversicherung der HUK-COBURG gilt nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern bietet auch internationalen Schutz. Dies ist besonders nützlich, wenn du deine Drohne im Urlaub oder für gewerbliche Projekte im Ausland nutzt.

  5. Zusätzliche Versicherungen für spezielle Drohneneinsätze
    Für spezielle Einsätze, wie zum Beispiel das Filmen von Hochzeiten, Inspektionen oder Aufnahmen bei Veranstaltungen, ist oft eine Erweiterung des Versicherungsschutzes notwendig. Die HUK-COBURG bietet hier maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Einsatzgebiete an.

 

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Häufige Fragen zur Drohnenversicherung

Drohnen bis 250 g sind bereits im Grundschutz der Privathaftpflichtversicherung integriert. Schwerere Drohnen bis 5 kg können gegen einen Zusatzbeitrag im Rahmen der Privathaftpflicht PLUS abgesichert werden.

Für gewerbliche Einsätze bietet die HUK-COBURG eine spezielle Drohnenversicherung, die auf die höheren Anforderungen und Risiken bei gewerblicher Nutzung zugeschnitten ist.

Ja, die Drohnenversicherung der HUK-COBURG bietet weltweiten Schutz, sodass du deine Drohne auch im Ausland sicher betreiben kannst.

Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen vom Gewicht der Drohne, der Nutzung (privat oder gewerblich) und der gewünschten Deckungssumme ab. Privat genutzte Drohnen können bereits ab etwa 65 € pro Jahr versichert werden.

Die HUK-COBURG deckt Schäden an fremdem Eigentum, Personenschäden und Vermögensschäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen. Auch Schäden, die durch andere Personen verursacht werden, die deine Drohne fliegen, sind in der Versicherung enthalten.

Die Drohnenversicherung der HUK-COBURG bietet dir umfassenden Schutz für den sicheren Betrieb deiner Drohne. Ob du deine Drohne privat oder gewerblich nutzt, die HUK-COBURG stellt sicher, dass du optimal abgesichert bist. Mit flexiblen Tarifen und einer hohen Deckungssumme bist du vor den finanziellen Folgen von Drohnenunfällen und Schäden geschützt. Informiere dich auf der Webseite der HUK-COBURG oder lass dir ein individuelles Angebot erstellen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80

Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.