Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Günstige Beiträge
Photovoltaik- und Solaranlagen mitversichert
Schutz bei Bauvorhaben auf dem Versicherungsgrundstück

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht – günstig absichern | HUK-COBURG
Günstige Beiträge PV- & Solaranlagen mitversichert Bauvorhaben bis 150.000 €

Haus- & Grundbesitzer­haftpflicht – Schutz für Grundstücks­eigner

Vermietetes Haus oder unbebautes Grundstück? Dann haften Sie für Schäden auf Ihrem Grund. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte – sauber und zuverlässig.

Warum diese Haftpflicht?

Sie haften als Eigentümer für Schäden auf Ihrem Grundstück – egal ob vermietetes Ein-/Mehrfamilienhaus oder unbebautes Areal. Bei Stürzen auf glattem Gehweg, herabfallenden Dachziegeln oder mangelhafter Beleuchtung können schnell hohe Forderungen entstehen. Die Police prüft, wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz) und reguliert berechtigte Schäden.

Tipp: Für selbst bewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser genügt i. d. R. die Privathaftpflicht – vermietete Objekte brauchen diese spezielle Police.

Leistungen im Überblick

Leistungsbereich Enthalten Hinweis
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ✔︎ z. B. Räumen/ Streuen, bauliche Instandhaltung
Gewässerschäden ✔︎ u. a. durch Heizöltanks
Photovoltaik-/Solaranlagen ✔︎ bis 200 m² Modul-/Kollektorfläche (wenn nicht am Gebäude)
Bauvorhaben auf dem Versicherungsgrundstück ✔︎ bis 150.000 € Bausumme, auch in Eigenleistung
Allmählichkeits­schäden ✔︎ Temperatur, Gase/Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge

Jahresbeiträge (Beispiele)

ObjektBeitragDetails
Ein- / Zweifamilienhaus (vermietet) 40,00 € Grundbeitrag
Mehrfamilienhaus + 25,00 € je weitere Wohnung
Unbebautes Grundstück ≤ 2.000 m² 20,00 € Pauschal
Unbebautes Grundstück > 2.000 m² 0,70 € pro 100 m²; Mindestbeitrag 28,00 €

Angaben laut HUK-Seite. Wird das Grundstück nicht nur zu Wohnzwecken genutzt, bitte an Ansprechpartner wenden.

Privathaftpflicht vs. Haus & Grund – was passt?

Leistungs-/AnwendungsfallPrivathaftpflichtHaus- & Grundbesitzerhaftpflicht
Selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus✔︎ (je nach Tarif, ggf. inkl. Einliegerwohnung)
Vermietete Häuser / Mehrfamilienhäuser✔︎
Unbebautes Grundstück✔︎
Verkehrssicherungspflichten (Räumen/Streuen, Beleuchtung, Instandhaltung)✔︎
Bauvorhaben auf dem versicherten Grundstück (bis 150.000 €)✔︎
Gewässerschäden / Heizöltank✔︎
PV-/Solaranlagen (außerhalb Gebäude; bis 200 m²)✔︎

Faustregel: Privathaftpflicht für selbst bewohntes Eigentum; Haus & Grund für vermietete Objekte und unbebaute Grundstücke.

Typische Schadenfälle

Verkehrssicherung

Defektes Schneegitter → Schnee/Eis rutscht vom Dach auf ein Auto → Sachschaden.

Bauherrentätigkeit

Auf unbebautem, versichertem Grundstück wird ein Wochenendhaus (100.000 €) gebaut → Pkw eines Helfers beschädigt.

Photovoltaik

Störung der Netzeinspeisung durch die PV-Anlage → Netzbetreiber fordert Schadenersatz.

Häufige Fragen

Für wen ist die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht Pflicht bzw. sinnvoll?

Für Eigentümer von vermieteten Ein-/Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken. Die Police wird vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen.

Reicht meine Privathaftpflicht nicht aus?

Nein, nicht für vermietete Häuser/Grundstücke. Die Privathaftpflicht deckt i. d. R. ein selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus ab (mit Einliegerwohnung in der Variante PLUS). Für Mehrfamilienhäuser oder nicht selbst bewohnte Gebäude ist die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich. Mehr dazu hier: Privathaftpflicht.

Was gilt als „unbebautes Grundstück“?

Auch Grundstücke mit Gebäuden ohne Wohnnutzung und mit insgesamt ≤ 50 m² Grundfläche (z. B. Garage, Carport, Schuppen, Stallung) gelten als „unbebaut“.

Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?

Ja, nach Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Details bitte individuell prüfen.

Sind Bauarbeiten mitversichert?

Ja, bis 150.000 € Bausumme auf dem versicherten Grundstück – auch bei Eigenleistung. Für größere Vorhaben: separate Bauherrenhaftpflicht.

Wer ist mitversichert?

Versicherungsnehmer; automatisch mitversichert ist der Ehe-/Lebenspartner als Miteigentümer. Bei Eigentümergemeinschaften den Vertrag entsprechend auslegen lassen.

Versicherungsbedingungen (AVB) & Download

AVB herunterladen (PDF) huk.de/steffen.hausdoerfer

Stand laut Dokument: HHV 2020 / HS21120H, Stand 03/2025.

Angebot anfordern

Kurz klären, sauber absichern – wir rechnen transparent durch.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80

Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.