Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Günstige Beiträge
Photovoltaik- und Solaranlagen mitversichert
Schutz bei Bauvorhaben auf dem Versicherungsgrundstück
Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht – Schutz für Grundstückseigner
Vermietetes Haus oder unbebautes Grundstück? Dann haften Sie für Schäden auf Ihrem Grund. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte – sauber und zuverlässig.
Warum diese Haftpflicht?
Sie haften als Eigentümer für Schäden auf Ihrem Grundstück – egal ob vermietetes Ein-/Mehrfamilienhaus oder unbebautes Areal. Bei Stürzen auf glattem Gehweg, herabfallenden Dachziegeln oder mangelhafter Beleuchtung können schnell hohe Forderungen entstehen. Die Police prüft, wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz) und reguliert berechtigte Schäden.
Tipp: Für selbst bewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser genügt i. d. R. die Privathaftpflicht – vermietete Objekte brauchen diese spezielle Police.
Leistungen im Überblick
Leistungsbereich | Enthalten | Hinweis |
---|---|---|
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten | ✔︎ | z. B. Räumen/ Streuen, bauliche Instandhaltung |
Gewässerschäden | ✔︎ | u. a. durch Heizöltanks |
Photovoltaik-/Solaranlagen | ✔︎ | bis 200 m² Modul-/Kollektorfläche (wenn nicht am Gebäude) |
Bauvorhaben auf dem Versicherungsgrundstück | ✔︎ | bis 150.000 € Bausumme, auch in Eigenleistung |
Allmählichkeitsschäden | ✔︎ | Temperatur, Gase/Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge |
Jahresbeiträge (Beispiele)
Objekt | Beitrag | Details |
---|---|---|
Ein- / Zweifamilienhaus (vermietet) | 40,00 € | Grundbeitrag |
Mehrfamilienhaus | + 25,00 € | je weitere Wohnung |
Unbebautes Grundstück ≤ 2.000 m² | 20,00 € | Pauschal |
Unbebautes Grundstück > 2.000 m² | 0,70 € | pro 100 m²; Mindestbeitrag 28,00 € |
Angaben laut HUK-Seite. Wird das Grundstück nicht nur zu Wohnzwecken genutzt, bitte an Ansprechpartner wenden.
Privathaftpflicht vs. Haus & Grund – was passt?
Leistungs-/Anwendungsfall | Privathaftpflicht | Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht |
---|---|---|
Selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus | ✔︎ (je nach Tarif, ggf. inkl. Einliegerwohnung) | – |
Vermietete Häuser / Mehrfamilienhäuser | – | ✔︎ |
Unbebautes Grundstück | – | ✔︎ |
Verkehrssicherungspflichten (Räumen/Streuen, Beleuchtung, Instandhaltung) | – | ✔︎ |
Bauvorhaben auf dem versicherten Grundstück (bis 150.000 €) | – | ✔︎ |
Gewässerschäden / Heizöltank | – | ✔︎ |
PV-/Solaranlagen (außerhalb Gebäude; bis 200 m²) | – | ✔︎ |
Faustregel: Privathaftpflicht für selbst bewohntes Eigentum; Haus & Grund für vermietete Objekte und unbebaute Grundstücke.
Typische Schadenfälle
Defektes Schneegitter → Schnee/Eis rutscht vom Dach auf ein Auto → Sachschaden.
Auf unbebautem, versichertem Grundstück wird ein Wochenendhaus (100.000 €) gebaut → Pkw eines Helfers beschädigt.
Störung der Netzeinspeisung durch die PV-Anlage → Netzbetreiber fordert Schadenersatz.
Weitere Seiten, die passen
- Privathaftpflicht – für selbst bewohnte Ein-/Zweifamilienhäuser (ggf. inkl. Einliegerwohnung).
- Unfallversicherung – Kapital/Rente nach Unfällen, 24/7 weltweit.
- Verkehrsrechtsschutz – Anwalts-/Gerichtskosten im Straßenverkehr abgesichert.
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Einkommen absichern bei längerer Erkrankung.
Häufige Fragen
Für wen ist die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht Pflicht bzw. sinnvoll?
Für Eigentümer von vermieteten Ein-/Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken. Die Police wird vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen.
Reicht meine Privathaftpflicht nicht aus?
Nein, nicht für vermietete Häuser/Grundstücke. Die Privathaftpflicht deckt i. d. R. ein selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus ab (mit Einliegerwohnung in der Variante PLUS). Für Mehrfamilienhäuser oder nicht selbst bewohnte Gebäude ist die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich. Mehr dazu hier: Privathaftpflicht.
Was gilt als „unbebautes Grundstück“?
Auch Grundstücke mit Gebäuden ohne Wohnnutzung und mit insgesamt ≤ 50 m² Grundfläche (z. B. Garage, Carport, Schuppen, Stallung) gelten als „unbebaut“.
Kann ich die Kosten auf Mieter umlegen?
Ja, nach Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Details bitte individuell prüfen.
Sind Bauarbeiten mitversichert?
Ja, bis 150.000 € Bausumme auf dem versicherten Grundstück – auch bei Eigenleistung. Für größere Vorhaben: separate Bauherrenhaftpflicht.
Wer ist mitversichert?
Versicherungsnehmer; automatisch mitversichert ist der Ehe-/Lebenspartner als Miteigentümer. Bei Eigentümergemeinschaften den Vertrag entsprechend auslegen lassen.
Versicherungsbedingungen (AVB) & Download
AVB herunterladen (PDF) huk.de/steffen.hausdoerfer
Stand laut Dokument: HHV 2020 / HS21120H, Stand 03/2025.
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