HUK eVB-Nummer online & telefonisch sofort erhalten
In 2 Min. zum passenden Tarif
HUK eVB-Nummer online & telefonisch sofort erhalten - In 2 Min. zum passenden Tarif
Mit unserem Tarifrechner auf huk.de/steffen.hausdoerfer können Sie besonders schnell Ihren Wunschtarif für Ihre neue Kfz-Versicherung der HUK-COBURG berechnen. Nach nur wenigen Klicks senden wir Ihnen die gewünschte eVB-Nummer zusammen mit der Bestätigung des Kfz-Versicherungsantrags per E-Mail zu.
Alternativ erhalten Sie die eVB auch telefonisch unter 03695 8505741.
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eVB Nummer was ist das?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine von der HUK Kfz-Versicherung vergebene Nummer, die als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient.
Die eVB-Nummer ist ein 7- bis 11-stelliger Code, der dem Fahrzeughalter von der HUK-Kfz-Versicherung mitgeteilt wird. Sie muss bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Das Wichtigste zusammengefasst
Die Abkürzung eVB steht für „elektronische Versicherungsbestätigung”. Mit der eVB-Nummer weisen Sie nach, dass Sie für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Sie benötigen die eVB-Nummer, um Ihr Auto bei der Zulassungsstelle (wieder) anzumelden oder wenn der Halter des Autos wechselt.
Sie können die eVB-Nummer für Ihre Kfz-Versicherung hier kostenlos bei uns beantragen. Wir senden sie Ihnen dann per E-Mail oder SMS zu.
Welche Daten benötige ich, um eine HUK eVB-Nummer zu beantragen?
Um eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der HUK-COBURG zu erhalten, werden in der Regel folgende Informationen benötigt:
– Fahrzeugdaten wie z. B. Hersteller, Typ, Modell und Erstzulassung
– Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Führerscheindatum.
– Ihre gewünschte Versicherungsart (z. B. Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung).
– Ihre Schadenfreiheitsklasse, sofern vorhanden.
Diese Daten werden bei einer Versicherungsanfrage von uns abgefragt.
Bin ich versichert, sobald ich die eVB-Nummer der HUK erhalten habe?
Nein, eine eVB allein bedeutet noch nicht, dass Sie versichert sind. Sie benötigen zusätzlich eine Versicherungspolice der HUK-COBURG, die eine Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung umfasst. Die eVB dient lediglich als Nachweis dafür, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Versicherung der HUK abgeschlossen haben. Sie ist für die Zulassung und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erforderlich.
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Ist eine Doppelkarte überhaupt noch erforderlich?
Die sogenannte Doppelkarte, auch Deckungskarte genannt, war früher erforderlich, um eine vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde. Diese Praxis gibt es in Deutschland allerdings seit 2008 nicht mehr.
Stattdessen erhält man eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt wird. Die eVB-Nummer wird von der Versicherung ausgestellt und dient als Nachweis dafür, dass eine vorläufige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht.
Kurz gesagt: Eine Doppelkarte wird nicht mehr benötigt. Für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigt man stattdessen eine eVB-Nummer.
Welche Fahrzeuge benötigen eine eVB-Nummer, um zugelassen zu werden?
Bei der Anmeldung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs ist der Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes erforderlich. Dafür wird in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt. Dies bedeutet, dass Sie bei der Anmeldung von:
- PKW
- Motorrädern
- Anhängern
- Wohnmobilen
- Lieferwagen
- Lkws
Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger. Für den Transport von Sportgeräten wird keine Zulassung und keine eVB-Nummer benötigt. Das entsprechende Kennzeichen ist grün.
Von dieser Regelung profitieren insbesondere Pferdeanhänger und Bootstrailer, die ausschließlich für den Transport von Pferden oder Booten genutzt werden. Soll jedoch der Transport anderer Gegenstände mit Sportanhängern erfolgen, beispielsweise im Rahmen eines Umzugs, ist eine reguläre Zulassung mit eVB-Nummer erforderlich.
Wann benötige ich eine eVB-Nummer von der HUK-COBURG?
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen oder Ihr bestehendes Fahrzeug ummelden möchten, benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die EVB-Nummer dient als Nachweis dafür, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Die Zulassungsstelle verlangt eine gültige eVB-Nummer, bevor sie Ihr Fahrzeug zulassen oder ummelden kann. Die EVB-Nummer ist in der Regel sieben bis elf Stellen lang und wird Ihnen von Ihrer Kfz-Versicherung zugeteilt. Die Zulassungsstelle überprüft diese Nummer. Wenn alles in Ordnung ist, können Sie Ihr Fahrzeug zulassen oder ummelden.
Es ist sehr wichtig, dass Sie bereits vor dem Besuch der Zulassungsstelle über eine gültige EVB-Nummer verfügen, da Ihnen die An- oder Ummeldung sonst verweigert werden kann. Beachten Sie bitte auch, dass die eVB-Nummer nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist. Prüfen Sie daher vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle, ob Ihre eVB-Nummer noch gültig ist oder ob Sie eine neue benötigen.
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Muss ich bei einem Versicherungswechsel die eVB vorlegen?
Ja, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft. Die eVB-Nummer müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Wenn Sie beim Versicherungswechsel bestehende Rabatte oder Schadenfreiheitsklassen mitnehmen möchten, müssen Sie Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft außerdem Ihren aktuellen Versicherungsvertrag vorlegen. Sie können auch eine schriftliche Bestätigung von Ihrer aktuellen Versicherungsgesellschaft erhalten, aus der hervorgeht, wie viele schadenfreie Jahre Sie vorweisen können und welchen Rabatt Sie erhalten.
Es ist wichtig, keine Lücke in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu haben, da dies illegal ist und zu hohen Bußgeldern führen kann. Es ist daher ratsam, die Kfz-Versicherung mindestens zwei Wochen vor Ablauf des bestehenden Vertrags zu wechseln, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben.
Sie erhalten Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) schnell und unkompliziert.
Sie können Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) auf verschiedene Weisen erhalten.
– Über unseren Tarifrechner auf huk-vor-ort.de/steffen.hausdoerfer.
– über unsere Servicehotline (03695 8505741).
– bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Die Übermittlung der eVB kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, die eVB im Original zu erhalten. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Alternativ kann die eVB auch telefonisch mitgeteilt oder per E-Mail versendet werden – ganz nach Ihrem Wunsch.
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Gibt es spezielle eVB-Nummern?
Nein, es gibt keine speziellen eVB-Nummern. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine 7- bis 11-stellige Nummer, die von Ihrer Kfz-Versicherung ausgegeben wird. Damit können Sie nachweisen, dass das versicherte Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hat.
Jede Versicherungsgesellschaft verwendet eine andere Folge von eVB-Nummern, um Verwechslungen zu vermeiden. Die eVB-Nummer besteht in der Regel aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen und ist zusammen mit den Fahrzeugdaten und dem Namen des Versicherungsnehmers auf der Versicherungspolice aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die eVB-Nummer nur für eine begrenzte Zeit gültig ist und in der Regel innerhalb der nächsten sieben Tage bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Wenn die eVB-Nummer abläuft, muss eine neue von der Versicherungsgesellschaft ausgegeben werden, um den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung zu erbringen.
Je nach Bedarf kann die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit unterschiedlichen Merkmalen ausgestattet sein.
Kurzzeitkennzeichen: Mit einer HUK-eVB für ein Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde ein 5-Tages-Kennzeichen, das für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden kann. Voraussetzung für die Bestätigung der Kurzzeitversicherung ist ein gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU).
Saisonkennzeichen: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr anmelden möchten, benötigen Sie eine spezielle eVB für ein Saisonkennzeichen. Die Anforderungen, wie etwa eine gültige HU, entsprechen denen einer regulären Zulassung.
Rote Sonderkennzeichen für gewerbliche Kunden: Für gewerbliche Kunden gibt es spezielle rote Sonderkennzeichen für dauerhafte Probe- und Überführungsfahrten. Diese sowie rote 07er-Kennzeichen für Oldtimersammlungen werden von der HUK-COBURG jedoch nicht angeboten.
Für alle anderen eVB-Anforderungen bietet die HUK-COBURG eine passende Lösung.
Kann es auf der Zulassungsstelle Probleme mit der eVB-Nummer geben?
Ja, es können Probleme mit der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle auftreten, insbesondere wenn sie ungültig ist oder der zugehörige Versicherungsvertrag nicht mehr gültig ist. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen bei der Kfz-Zulassung kommen, da die eVB-Nummer eine wichtige Voraussetzung dafür ist. Mögliche Gründe für eine ungültige eVB-Nummer sind Übermittlungsfehler, falsche Angaben oder die Stornierung des Versicherungsvertrags.
In diesem Fall sollten Sie sich direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden, um das Problem zu klären und eine gültige eVB-Nummer zu erhalten. Es ist auch ratsam, vorab zu prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Zulassung vorliegen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
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